Kehrtwende in Brüssel: Die EU-Kommission montiert das Damoklesschwert von drohenden Strafzahlungen in Abermillionen-Euro-Höhe bei Nichterreichen der definierten CO2-Ziele und über den Autokonzernen ab und schlägt neue Töne an. Kommissionsvizepräsident Stéphane Séjourné hat umfassende Pläne zur Unterstützung der europäischen Automobilindustrie vorgestellt. Er betonte er die Bedeutung des Sektors, der 13 Millionen Arbeitsplätze stellt und 7 % des europäischen BIP ausmacht. Er kündigte an, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern, die Nachfrage nach sauberen Fahrzeugen zu fördern und die Branche vor unfairem Wettbewerb zu schützen.
Séjourné betonte, dass die EU-Kommission entschlossen ist, die Automobilindustrie nicht im Stich zu lassen, sondern aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um deren Zukunftsfähigkeit und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Darüber hinaus erwägt die EU-Kommission unter seiner Leitung, Automobilherstellern CO2-Strafen zu erlassen, um die finanzielle Belastung während der Übergangsphase zur Elektromobilität zu reduzieren. Dies ist Teil einer umfassenderen Strategie, die Industrie von Bürokratie und hohen Energiepreisen zu entlasten.
Wurden die Mahnungen von Ola Källenius in Brüssel gehört?
Seit Jahresbeginn ist Mercedes-CEO Ola Källenius der Präsident des europäischen Automobilherstellerverband ACEA, welcher die Interessen von derzeit 14 führenden Automobilherstellern vertritt. In dieser Eigenschaft adressierte er sogleich nach Amtsantritt einen Brandbrief an die EU, in dem er die Senkung der ambitionierten EU-CO2-Ziele anmahnte. Darin hob hervor, dass die europäische Automobilbranche 13 Millionen Arbeitsplätze bietet und einen signifikanten Beitrag zur Wirtschaft leistet: „Wir brauchen einen realistischen Weg zur Dekarbonisierung, der vom Markt bestimmt wird – nicht von Strafmaßnahmen.“ Mit Strafmaßnahmen sprach Ola Källenius konkret den Sachverhalt an, dass seit dem 1. Januar 2025 in der EU strengere CO₂-Grenzwerte gelten. Diese schreiben einen durchschnittlichen Ausstoß von 93,6 Gramm CO₂ pro Kilometer für Neuwagen vor. Fahrzeughersteller, die diese Vorgaben nicht erfüllen, drohen empfindliche Geldbußen von 95 Euro pro Gramm CO₂-Überschreitung pro Fahrzeug.
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